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Pinwand der Energiefans







54158. Marmal schrieb am 15.04.2014 um 21:32 Uhr
Genau, machen wir es wie DD und bereinigen unser Vorstrafenregister beim DFB. Was Dieda können, dürfen wir auch!
54157. übersteiger schrieb am 15.04.2014 um 21:30 Uhr
Wichtig ist nur eins in diesem Fall: Wir müssen es irgendwie hinbekommen, dass in Zukunft nicht immer bei unseren Vorstrafen angesetzt wird, sondern vergangene Vorfälle aus den Akten gelöscht werden. Ansonsten drohen uns bei jedem weiteren Vergehen jedes Mal unverhältnismäßige Urteile.
54156. AltePfeife schrieb am 15.04.2014 um 21:28 Uhr
54155. Landskrone schrieb am 15.04.2014 um 21:17 Uhr

Absolut
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Ein guter Wodka
54155. Landskrone schrieb am 15.04.2014 um 21:17 Uhr
Absolut
54154. Rusty James schrieb am 15.04.2014 um 21:16 Uhr
Schöner Strahl von Lewandowski!
54153. AltePfeife schrieb am 15.04.2014 um 21:15 Uhr
Sau geiles Tor!
54152. kurssprecher schrieb am 15.04.2014 um 21:15 Uhr
das denke ich auch rw...
54151. AltePfeife schrieb am 15.04.2014 um 21:15 Uhr
Wenn natürlich der Verein mit dem DFB-Gericht eine Urteilsabsprache zu Ungunsten der Zuschauer gekungelt hat gibt es ein starkes Geschmäckle.
54150. sammy_deluxe schrieb am 15.04.2014 um 21:15 Uhr
Selfie sauf mehr oder weniger, aber dein Gelaber geht garnicht
54149. kurssprecher schrieb am 15.04.2014 um 21:14 Uhr
lies post 54130
54148. RedWhite schrieb am 15.04.2014 um 21:14 Uhr
Schtief ich denke auch bei Geisterspielen hätte ein AG bei Klage festlegen können, dass der einzelne DK- Besitzer hätte entschädigt werden müssen.
Ansonsten siehe Post von @AP, es könnte u.U. noch interessant werden.
54147. kurssprecher schrieb am 15.04.2014 um 21:13 Uhr
alter selfi du quatscht nur mist...
54146. Selfi schrieb am 15.04.2014 um 21:12 Uhr
Natürlich ist daran nie der FCE daran schuld....na logo, selten so gelacht, der Kläger wär eben schlauer als die gesamte Rechtsabteilung des DFB und FCE...alles klar
54145. kurssprecher schrieb am 15.04.2014 um 21:09 Uhr
brauch man ja nur mal googlen... da steht schon was von klage vorbereiten etc...
54144. Selfi schrieb am 15.04.2014 um 21:09 Uhr
Niemand weiss ob es ein Geisterspiel gegeben hätte, ist doch blödsinn wird uns doch nur eingeredet, jetzt gibt es ja auch keines, also es geht doch!
54143. sammy_deluxe schrieb am 15.04.2014 um 21:08 Uhr
@schtief lass das bloß keinen Beim DFB lesen sonst kommen die auf die Idee das als lizenbedingung zu machen, das der DFB entscheiden darf wer rein darf
54142. AltePfeife schrieb am 15.04.2014 um 21:07 Uhr
Es ist doch unerheblich ob eine DK oder EK, bezahlt ist bezahlt!
Anspruch entsteht mit der Bezahlung!
54141. Schtief schrieb am 15.04.2014 um 21:06 Uhr
Also d.h. Es geht in dem Urteil nur darum das man mit der dk wie bezahlt rein gehen kann!? Nur nicht in den entsprechenden Block!?

ich kann mir nicht vorstellen das bei den Geisterspielen es nicht versucht wurde sich reinzuklagen!?!? Grade die Dauerkarten die für den Eintritt bezahlt haben. Also wenn da nix in den AGB steht das der DFB bestimmen darf wer rein darf kann man doch darauf pochen das zu sehen!?!?
54140. sammy_deluxe schrieb am 15.04.2014 um 21:05 Uhr
Ach selfie hier ist eindeutig nicht der FCE dran schuld sondern der DFB...klar hätte Energie Einspruch erheben können...was dann? Geisterspiel hätte es gegeben
54139. AltePfeife schrieb am 15.04.2014 um 21:04 Uhr
54135. Selfi schrieb am 15.04.2014 um 21:02 Uhr
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Du hast keinen Durchblick!
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(Bitte ausschneiden und ständig vor Augen halten!)
54138. Schiedsrichter schrieb am 15.04.2014 um 21:04 Uhr
54134. AltePfeife schrieb am 15.04.2014 um 21:02 Uhr
In Aachen saß, bei einem Geisterspiel mal ein Gespenst auf der Tribüne.
Das hatte wohl auch geklagt?

Das Abstiegsgespenst sitzt doch auch am Donnerstag auf der Nordwand
54137. kurssprecher schrieb am 15.04.2014 um 21:03 Uhr
bosmann urteil ist doch auch son ding wo die verbände protestiert haben aber am schluss die gerichte entschieden haben...

ansonsten das beruht das doch alles auf einvernehmen der vereine... außerdem werden sich viele gerichte auch bestimmten regeln anschließen... sonst würde ja jeder wegen ner roten karte klagen weil er nicht mehr mit spielen darf...

aber hier gings ja jetzt speziell auch um geld das man doppelt bezahlen muss für einzel personen etc. obwohl man gar nicht schuld ist usw... wenn ein verein aber allen den eintritt verweigert ist das sicher wieder ne ganz andere sache...
54136. sammy_deluxe schrieb am 15.04.2014 um 21:03 Uhr
Aber bei einem geisterspiel kann er ja auch nicht die DK benutzen
54135. Selfi schrieb am 15.04.2014 um 21:02 Uhr
Der Verein hatte doch nicht den Arsch in der Hose sich dagegen zu wehren hat schön brav abgenickt, das ist so jämmerlich von DFB und Energie.
54134. AltePfeife schrieb am 15.04.2014 um 21:02 Uhr
In Aachen saß, bei einem Geisterspiel mal ein Gespenst auf der Tribüne.
Das hatte wohl auch geklagt?
54133. sammy_deluxe schrieb am 15.04.2014 um 21:01 Uhr
Wenn das Urteil in Deutschland die Runde macht wird's in den nächsten Monaten viel Arbeit für die Amtsgerichte geben
54132. energizers schrieb am 15.04.2014 um 20:59 Uhr
in dem urteil von heute geht es ja um die nutzung der dauerkarte nicht die schließung der nordwand schtief . rostock dresden waren geisterspiele wo am ende das ganze stadion gesperrt wurde
54131. sammy_deluxe schrieb am 15.04.2014 um 20:58 Uhr
Genau das ist es ja @schtief beim geisterspiel hätte er keine Möglichkeit gehabt ins Stadion zu kommen, da es alle betroffen hat. Die Frage ist doch ob son geisterspiel mit dem deutschen recht vereinbar ist....wenn ja hoffe ich nicht das der DFB morgen auf die dumme Idee kommt, alle FCE Fans auszusperren
54130. AltePfeife schrieb am 15.04.2014 um 20:56 Uhr
Das Thema hatten wir schon öfter.
Mit der Teilnahme am Spielbetrieb unterwirft sich der Verein/die Spieler der DFB- Gerichtsbarkeit - Vertrag - Vertragsfreiheit.
Volljuristen (im Einzelrichterverfahren) und mit Beisitzern (bei Verhandlungen) fällen Urteile nach Schablone im jeweiligen Einzelfall.
Die Vereine und Spieler verzichten auf Klage vor Zivilgerichten und deren langwierige Verfahren, somit kann der Spielbetrieb kurzfristig fortgesetzt werden.
Wenn jetzt Zuschauerklagen die Gerichtsbarkeit in frage stellen, weil diese Zuschauer nicht der Gerichtsbarkeit unterliegen wird das eine interessante Konstellation. Dann kann das DFB-Gericht den Vereinen wohl kein, von Zuschauern anfechtbares Urteil mehr zustellen. Oder?
54129. McEnergie schrieb am 15.04.2014 um 20:55 Uhr
Gab es nicht derlei merkwürdige Strafen nicht schon öfter? Sind wir die ersten, die die Durchsetzbar anzweifelten? Es liegt doch auf der Hand, dass dies unfassbar anfechtbar ist.
54128. Schtief schrieb am 15.04.2014 um 20:55 Uhr
Oder sind Geisterspiele wieder ein anderes paar Schuhe!?
54127. Schtief schrieb am 15.04.2014 um 20:54 Uhr
Hat denn niemand in Rostock oder Dresden damals bei Geisterspielen geklagt!?
54126. kurssprecher schrieb am 15.04.2014 um 20:52 Uhr
sportgerichte: ...Dabei bleiben als einzige Rechtsgrundlage die Satzung und Ordnungen, sowie das geltende Recht der jeweiligen Dachorganisation. Urteilsgrundlage sind die von den Verbänden aufgestellten Regeln, Satzungen und Ordnungen, an die sich jeder in einer Dachorganisation als Mitglied gemeldeter Verein halten muss. ...

ist zwar nur von wiki, aber das stimmt ja auch sogut wie immer ;)
54125. kurssprecher schrieb am 15.04.2014 um 20:50 Uhr
das dfb gericht steht unter dem ag... und ich bin mir nicht mal sicher ob das überhaupt in irgendeiner weise rechtlich anerkannt ist...
54124. RedWhite schrieb am 15.04.2014 um 20:44 Uhr
Der DFB könnte jetzt sagen, dass es wurst ist, was ein AG sagt. Das AG hat ja nicht direkt das DFB- Urteil kassiert. Sind auch zwei Welten, leider.
54123. kurssprecher schrieb am 15.04.2014 um 20:41 Uhr
schreib doch einfach was du denkst...
54122. RedWhite schrieb am 15.04.2014 um 20:38 Uhr
O.k., ich denk mir meinen Teil.
54121. kurssprecher schrieb am 15.04.2014 um 20:37 Uhr
was soll der dfb da jetzt anfechten? die werden in jeder instanz verlieren, und das wissen sie wenn sie clever sind...

zumal ja jetzt auch noch das gerücht im raum steht, das der dfb im urteil nie was in die richtug geschrieben hat...
54120. kurssprecher schrieb am 15.04.2014 um 20:35 Uhr
häh? nochmal die frage...
54119. RedWhite schrieb am 15.04.2014 um 20:33 Uhr
http://www.fcenergie.de/news/ungueltigkeit-der-dauerkarten-aufgehoben

@ kurssprecher: Was heisst hier "Hilfe Polizei"?
Die Frage ist doch immer noch, was der DFB nun machen/ anfechten oder reglemtieren könnte oder sehe ich hier was falsch?
54118. Landskrone schrieb am 15.04.2014 um 20:28 Uhr
Dafür muss er sich bei pannenhuebi entschuldigen
54117. RedWhite schrieb am 15.04.2014 um 20:25 Uhr
Steffen Simon grad: "Sehen Sie es mir nach, wenn ich einfach mal ruhig bin..."
54116. kurssprecher schrieb am 15.04.2014 um 20:24 Uhr
hilfe polizei...
54115. RedWhite schrieb am 15.04.2014 um 20:22 Uhr
Nun also dürfen doch alle DK- Inhaber kostenfrei rein? Ist jetzt der DFB umgefallen oder hat Energie das Urteil ein wenig nachteilig den DK- Inhabern gegenüber ausgelegt?
54114. AltePfeife schrieb am 15.04.2014 um 20:16 Uhr
arte NETWARS ...Krieg im Netz!
54113. Selfi schrieb am 15.04.2014 um 20:14 Uhr
Traurig, traurig…das ist auch im Vereinsumfeld 3.Liga
54112. AltePfeife schrieb am 15.04.2014 um 20:10 Uhr
Für Kommunikation fehlen ihnen Zeit, Fakten und das Geschick, deshalb verprellen sie die Leute welche sich wirklich für den FCE interessieren. Das ist ja wohl auch mit der Separierung der PW so gewollt!
Wer sich dafür hergibt soll auch die Konsequenzen ertragen!
Auftrag an MV!
54111. kurssprecher schrieb am 15.04.2014 um 20:03 Uhr
doch mafi löscht farben...
54110. Gegengerade schrieb am 15.04.2014 um 20:02 Uhr
Hier löscht ja auch keiner...
54109. AltePfeife schrieb am 15.04.2014 um 20:00 Uhr
54107. Gegengerade schrieb am 15.04.2014 um 19:42 Uhr

Ein dickes Fell hat bei Energie im Moment bestimmt keiner. Ist aber auch irgendwo verständlich ... Wobei ja eher die Marmals dieser Welt dort Beiträge löschen
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STIMMT!